Brut- und Setzzeit:

Seit dem 01.03.2024 gilt die Brut- und Setzzeit. 

 

Leider werden brütende Vögel und die trächtigen Säuger immer wieder von freilaufenden Hunden gestört und beunruhigt. Dadurch kommt es nicht selten zum Tod der Muttertiere und zu Gelegeverlusten bei bestandsbedrohten Vogelarten.

 

Es kommt auch immer wieder vor, dass Wildtiere durch Hunde zu Tode gehetzt werden. Oder gehetzt werden und in Panik über die Straße laufen. Hierdurch werden nicht nur die Tiere, sondern auch die Verkehrsteilnehmer unnötig gefährdet. Ein Zusammenstoß mit einem Reh, Hirsch oder Wildschwein endet auch für manchen Autofahrer tödlich. 

 

Die Schutzbehauptung mancher Hundehalter „Mein Hund wildert nicht“ kann nicht akzeptiert werden, da die Hunde gemäß ihrem Urtrieb und ihrer Prägung niemals abschließend einzuschätzen sind. 

 

Deshalb weißt die Gemeinde Hirzenhain darauf hin, dass es sowohl nach dem Hessischen Naturschutzgesetz als auch nach dem Hessischen Jagdgesetz verboten ist, wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Handlungen, die gegen dieses Gesetz verstoßen, können bis zu 25.000 € geahndet werden.

 

Egal ob Rehkitz am Waldrand oder in der Wiese, junge Vögel im Nest oder andere Wildtiere – 

BITTE NEHMT RÜCKSICHT!

 

Bitte führen Sie Ihre Hunde auf Wald- und Feldwegen an der Leine.

 

VIELEN DANK!

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hirzenhain
Di, 26. März 2024

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