Lärmbekämpfung
Rechtsgrundlagen
Rasenmähen zu jeder Zeit? - Das Ordnungsamt informiert!
Wie ist das nun mit dem Lärm von Rasenmähern und anderen krachmachenden Gartengeräten? Was ist erlaubt, Was ist verboten? Darf ich in der Mittagspause meinen Rasen mähen?
Dies beantwortet das Ordnungsamt in einfacher kurzer Form:
Montag bis Samstag:
Das Rasenmähen ist von 7:00–20:00 Uhr erlaubt.
Dies bedeutet: Ab 20:00 Uhr ist es verboten!
Die Mittagsruhe ist nicht mehr gesetzlich geregelt.
Stopp - Dies gilt jedoch nicht für alle Gartengeräte:
Verboten ist die Nutzung von lauten Gartengeräten über 88 Dezibel wie alte Rasenmäher, Freischneider, Grastrimmer Laubbläser etc. (ausgenommen EU-Kennzeichen).
Hier gilt gar eine Zeitbeschränkung: Diese dürfen nur zwischen 9:00–13:00 und 15:00 – 17:00 Uhr benutzt werden!
Sonn- und Feiertage: → An diesen Tagen sind das Mähen und Arbeiten mit allen Maschinen verboten!
Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft und ein gutes Zusammenleben in unserer Gemeinde:
Bitte halten Sie sich an gesetzlichen Zeiten zum Lärmschutz. Und über diese Regelungen hinaus bitten wir Sie darüber nachzudenken, ob das Mähen oder Arbeiten mit anderen Maschinen zu sehr frühen oder späten Zeiten oder in der Mittagszeit - auch wenn es gesetzlich erlaubt ist – sein muss.
Ansprechpartner
Ordnungsamt Riccarda Brill
Zimmer Nr. 2
Karl-Birx-Straße 6
63697 Hirzenhain
(06045) 970 - 21
Lärmschutz - was ist erlaubt, was ist verboten