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News-Ticker

 

Reisepass


Allgemeine Informationen

Regelung für Ausweise/Reisepässe für Kinder

 

Kinderreisepässe dürfen  nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ender Ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. 

 

Warum gibt keine Kinderreisepässe mehr

Dafür gibt es mehrere Gründe. Z.B. fehlende Sicherheitsmerkmale sowie Chip. Kinderreisepässe werden von Staaten weltweit sowie teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist. Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Ki-Reisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, wurde der Ki-Reisepass abgeschafft. 

 

Seit dem 1. Januar 2024 werden für Kinder (ab Säuglingsalter) 

 

Personalausweise ausgestellt, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. 

Der Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. 

 

Werden Reisen auch außerhalb der EU (wichtig: auch Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind –wie auch die Eltern- einen regulären Reisepass. 

Der Reisepass bis zum 24. Lebensjahr hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. 

 

Bei Reisen ist darauf zu achten, dass das Passbild noch aktuell ist. Sollte das Kind nicht mehr anhand des Passbildes eindeutig identifizierbar sein, empfiehlt es sich, trotz noch vorhandener Gültigkeit, einen neuen Ausweis/Pass zu beantragen. 

 

Bei der Urlaubsplanung sollten auch rechtzeitig die Ausweise und Pässe auf Ihre Gültigkeit kontrolliert werden. Beantragen Sie rechtzeitig (mind. 4-6 Wochen vor Reiseantritt) ihre Ausweis- und Reisedokumente. 


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Bärbel Herget
Zimmer Nr. 5
Karl-Birx-Str. 6
63697 Hirzenhain
Telefon (06045) 970 - 20