Neue Hebesatzsatzung für die Grundsteuer
Mit Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum. Das bedeutet, dass die Kommunen nicht mehr gemäß § 99 Abs. 1 Ziff. 2 HGO die Steuern nach den Sätzen des Vorjahres erheben können.
Von Seiten des Finanzministeriums wurde für die Gemeinde Hirzenhain bei der Grundsteuer A ein Hebesatz von 257 %-Punkten und für die Grundsteuer B 452%-Punkte empfohlen, um einen gleich hohen Ertrag für das Jahr 2025 im Vergleich zum aktuellen Jahr zu erzielen.
Dieser Empfehlung ist die Gemeinde Hirzenhain nunmehr gefolgt, so dass zumindest die sogenannte „Aufkommensneutralität“ gewährleistet wird.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die neu ermittelten und festgesetzten Grundsteuermessbeträge (vom Finanzamt) ab 2025 aufgrund der Neubewertung zu erheblichen Änderungen für das individuelle Grundsteueraufkommen bedeuten können.
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