Neue Regelungen im Bereich Abfall
Im Bereich der Restmüllentsorgung wurde ab dem 01. Januar 2025 auf die Leerungshäufigkeit abgestellt.
Gerne möchten wir Sie über die Änderungen der Gebühren des Restmüllgefäßes informieren.
Die Gemeinde Hirzenhain bietet jährlich 17 Entleerungen für das Restmüllgefäß an.
Es sind Gefäße mit den Nenngrößen 80 l, 120 l, 240 l und 1.100 l zugelassen.
Die Gebühren sind gemäß je Abfallgefäß für mindestens 8 Restmüllentleerungen zu leisten.
Wie oft Sie Ihre Tonne über die Mindestleerungen hinaus zur Leerung bereitstellen entscheiden Sie.
Behältergrößen Restmüll | Grundgebühr (beinhaltet keine Leerung) | Gebühren je Leerung |
80 Liter | 36,00 € pro Jahr | 4,24 € |
120 Liter | 54,00 € pro Jahr | 6,36 € |
240 Liter | 108,00 € pro Jahr | 12,72 € |
1.100 Liter | 496,80 € pro Jahr | 58,30 € |
Beispiel:
Familie Müller besitzt eine 120 Liter Restmülltonne und nimmt insgesamt 12 Leerungen im Jahr 2025 wahr.
Es fällt eine Grundgebühr in Höhe von 54,00 € an. Die Leerungsgebühr in Höhe von 6,36 € wird mit den 8 Mindestleerungen multipliziert und hinzugerechnet. Somit fallen zusätzlich 50,88 € für die Mindestleerung an. Die Gesamtsumme in Höhe von 104,88 € wird gemäß Bescheid veranlagt. Mit Ablauf des Kalenderjahres 2025 werden die übrigen in Anspruch genommenen Leerungen abgerechnet. Also: 4 x 6,36 € = 25,44 €. Insgesamt muss Familie Müller für die 120 l Restmülltonne inklusive der 12 Leerungen 130,32 € bezahlen.
Die Bescheide für die Grundbesitzabgaben werden im Januar (voraussichtlich KW 4) zugestellt.
Für weitere Fragen im Bereich Abfallwirtschaft steht Frau Jasmin Kopp unter der 06045 – 970 – 26 oder zur Verfügung
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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