Friedhofsverwaltung
Allgemeine Informationen
Rasengrab und Grabschmuck – Was ist erlaubt?
Aus gegebenem Anlass weisen wir erneut darauf hin, dass das Ablegen von Blumengebinden, Gestecken und anderem Grabschmuck (Gedenkfiguren, Engelsfiguren etc.) nicht gestattet ist.
Mit dem Kauf eines Rasengrabes haben die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten bewusst auf die Grabpflege verzichtet. Dies beinhaltet somit auch den Verzicht auf das Ablegen von Blumen und anderem Grabschmuck. Das Ablegen von einzelnen (natürlichen) Blumen direkt auf der Grabstelle ist hiervon ausgenommen.
Kulanter Weise duldet die Gemeinde ab November wegen der Trauertage bis zum Beginn der Mähperiode das Ablegen von Grabschmuck auf den Rasengräbern und verzichtet auf die sofortige Beseitigung.
Die unrechtmäßige Ablage des Grabschmucks hat jedoch so ungeahnte Ausmaße angenommen, dass sie nicht mehr toleriert werden kann.
Mit Beginn der Pflegeperiode wird daher ab sofort unrechtmäßig abgelegter Grabschmuck konsequent beseitigt. Ein Anspruch auf die Gegenstände besteht dann nicht mehr.
Selbstverständlich respektieren wir Geburts- und Sterbetage und das Bedürfnis, den Verstorbenen zu gedenken. Einzelne, natürliche Blumen, die von selbst vergehen, werden daher geduldet.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Friedhofsverwaltung Christine Kolb
Zimmer Nr. 16
Karl-Birx-Straße 6
63697 Hirzenhain
(06045) 970 - 11