Gewerbezentralregister


Allgemeine Informationen

Eine Gewerbezentralregisterauskunft wird bei der Gemeindeverwaltung beantragt und direkt vom Bundeszentralregister zugesandt.

 

Gewerbezentralregisterauskunft online im Internet beantragen

Es besteht auch die Möglichkeit, die Gewerbezentralregisterauskunft direkt über ein Online-Portal per nachfolgendem Link beim Bundesamt für Justiz zu beantragen und zu bezahlen.

 

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

 

Die Kosten betragen bei der Beantragung in diesem Fall ebenfalls 13,00 €. Die Bezahlung erfolgt mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay".


Bearbeitungsdauer

Ca. 10-14 Tage

Gebühren

13,00 €


Ansprechpartner

Ordnungsamt

 

Riccarda Brill
Zimmer Nr. 2
Karl-Birx-Straße 6
63697 Hirzenhain
Telefon (06045) 970 - 21