Gewerbezentralregister
Allgemeine Informationen
Eine Gewerbezentralregisterauskunft wird bei der Gemeindeverwaltung beantragt und direkt vom Bundeszentralregister zugesandt.
Gewerbezentralregisterauskunft online im Internet beantragen
Es besteht auch die Möglichkeit, die Gewerbezentralregisterauskunft direkt über ein Online-Portal per nachfolgendem Link beim Bundesamt für Justiz zu beantragen und zu bezahlen.
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Die Kosten betragen bei der Beantragung in diesem Fall ebenfalls 13,00 €. Die Bezahlung erfolgt mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay".
Bearbeitungsdauer
Ca. 10-14 TageGebühren
13,00 €
Ansprechpartner
Ordnungsamt Riccarda Brill
Zimmer Nr. 2
Karl-Birx-Straße 6
63697 Hirzenhain
(06045) 970 - 21