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Grundsteuer


Allgemeine Informationen

Die Gemeinde berechnet die Grundsteuer, indem sie den Grundsteuermessbetrag mit ihrem im Rahmen der Reform anzupassenden Hebesatz multipliziert. Die Höhe der Steuer teilt sie dem Eigentümer mit einem Steuerbescheid mit. Dieser Bescheid enthält für Sie eine Zahlungsaufforderung an die Kommune.

 

Hebesätze ab 2025
Grundsteuer A: 257 %
Grundsteuer B: 452 %


Rechtsgrundlagen

Grundsteuerreform in Hessen

 

https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/reform-im-ueberblick

 


Ansprechpartner

Steueramt

 

Jasmin Kopp
Zimmer 11
Karl-Birx-Straße 6
63697 Hirzenhain
Telefon (06045) 97026


Formulare

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