In der Brut- und Setzzeit gelten für wildlebende Tiere, besondere Schutzbestimmungen, um ihnen eine ungestörte Fortpflanzungs- und Ruhephase zu gewährleisten.
Leider werden brütende Vögel und trächtige Säuger immer wieder von freilaufenden Hunden gestört und beunruhigt. Dadurch kommt es nicht selten zum Tod der Muttertiere und zu Gelegeverlusten bei bestandsbedrohten Vogelarten.
Es kommt auch immer wieder vor, dass Wildtiere durch Hunde zu Tode gehetzt werden. Oder gehetzt werden und in Panik über die Straße laufen. Hierdurch werden nicht nur die Tiere, sondern auch die Verkehrsteilnehmer unnötig gefährdet.
Ein Zusammenstoß mit einem Reh, Hirsch oder Wildschwein endet auch für manchen Autofahrer tödlich.
Die Schutzbehauptung mancher Hundehalter „Mein Hund wildert nicht“ kann nicht akzeptiert werden, da die Hunde gemäß ihrem Urtrieb und ihrer Prägung niemals abschließend einzuschätzen sind.
Deshalb weißt die Gemeinde Hirzenhain darauf hin, dass es sowohl nach dem Hessischen Naturschutzgesetz als auch nach dem Hessischen Jagdgesetz verboten ist, wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Handlungen, die gegen dieses Gesetz verstoßen, können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Hundebesitzer werden gebeten, ihre Hunde auf Wald- und Feldwegen an der Leine zu führen.
BITTE NEHMT RÜCKSICHT! VIELEN DANK!