Rasengrab und Grabschmuck – Was ist erlaubt?
Mit dem Kauf eines Rasengrabes haben die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten bewusst auf die Grabpflege verzichtet.
Dies beinhaltet somit auch den Verzicht auf das Ablegen von Blumengebinden, Gestecken und anderem Grabschmuck (Gedenkfiguren, Engelsfiguren etc.).
Kulanter Weise duldet die Gemeinde von November bis zum Beginn der Mähperiode das Ablegen von Grabschmuck
auf den Rasengräbern und verzichtet auf die sofortige Beseitigung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ab sofort unrechtmäßig abgelegter Grabschmuck konsequent beseitigt wird.
Ein Anspruch auf die Gegenstände besteht dann nicht mehr.
Selbstverständlich respektieren wir Geburts- und Sterbetage und das Bedürfnis, den Verstorbenen zu gedenken.
Einzelne, natürliche Blumen, die von selbst vergehen, werden daher geduldet.
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