Neuregelung für Ausweise/Reisepässe für Kinder seit dem 01.01.2024

Kinderreisepässe dürfen seit dem 01. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ender Ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. 

 

Warum gibt es ab 1.1.2024 keine Kinderreisepässe mehr ? 

Dafür gibt es mehrere Gründe. Z.B. fehlende Sicherheitsmerkmale sowie Chip. Kinderreisepässe werden von Staaten weltweit sowie teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist. Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Ki-Reisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, wurde der Ki-Reisepass abgeschafft. 

 

Seit dem 1. Januar 2024 werden für Kinder (ab Säuglingsalter) 

 

Personalausweise ausgestellt, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. 

Der Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren und die Gebühr beträgt 22,80€. 

 

Werden Reisen auch außerhalb der EU (wichtig: auch Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind –wie auch die Eltern- einen regulären Reisepass. 

Der Reisepass bis zum 24. Lebensjahr hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren und die Gebühr beträgt 37,50 €. 

 

Bei Reisen ist darauf zu achten, dass das Passbild noch aktuell ist. Sollte das Kind nicht mehr anhand des Passbildes eindeutig identifizierbar sein, empfiehlt es sich, trotz noch vorhandener Gültigkeit, einen neuen Ausweis/Pass zu beantragen. 

 

Bei der Urlaubsplanung sollten auch rechtzeitig die Ausweise und Pässe auf Ihre Gültigkeit kontrolliert werden. Beantragen Sie rechtzeitig (mind. 4-6 Wochen vor Reiseantritt) ihre Ausweis- und Reisedokumente. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hirzenhain
Mi, 17. April 2024

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