BannerbildBannerbild

News-Ticker

 

Lärmbekämpfung


Rechtsgrundlagen

Rasenmähen zu jeder Zeit? - Das Ordnungsamt informiert!

 

Wie ist das nun mit dem Lärm von Rasenmähern und anderen krachmachenden Gartengeräten? Was ist erlaubt, Was ist verboten? Darf ich in der Mittagspause meinen Rasen mähen? 
 

Dies beantwortet das Ordnungsamt in einfacher kurzer Form:
 

Montag bis Samstag:

Das Rasenmähen ist von 7:00–20:00 Uhr erlaubt.

Dies bedeutet: Ab 20:00 Uhr ist es verboten!
Die Mittagsruhe ist nicht mehr gesetzlich geregelt.

 

Stopp - Dies gilt jedoch nicht für alle Gartengeräte: 

Verboten ist die Nutzung von lauten Gartengeräten über 88 Dezibel wie alte Rasenmäher, Freischneider, Grastrimmer Laubbläser etc. (ausgenommen EU-Kennzeichen).

Hier gilt gar eine Zeitbeschränkung: Diese dürfen nur zwischen 9:00–13:00 und 15:00 – 17:00 Uhr benutzt werden!

Sonn- und Feiertage: → An diesen Tagen sind das Mähen und Arbeiten mit allen Maschinen verboten!
 

Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft und ein gutes Zusammenleben in unserer Gemeinde:

Bitte halten Sie sich an gesetzlichen Zeiten zum Lärmschutz. Und über diese Regelungen hinaus bitten wir Sie darüber nachzudenken, ob das Mähen oder Arbeiten mit anderen Maschinen zu sehr frühen oder späten Zeiten oder in der Mittagszeit - auch wenn es gesetzlich erlaubt ist – sein muss.

 


Ansprechpartner

Ordnungsamt

 

Riccarda Brill
Zimmer Nr. 2
Karl-Birx-Straße 6
63697 Hirzenhain
Telefon (06045) 970 - 21


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).